AGB

§ 1 Allgemein

(1) Vertragliche Leistungen und Angebote von *Sternhausen erfolgen ausschliesslich nach nachstehenden Bedingungen. In Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen stimmt der Vertragspartner deren Einbeziehung in den mit *Sternhausen zu schliessenden Vertrag zu. 

(2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Aritas GmbH schriftlich bestätigt werden. 

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Bestandteil eines Vertrages oder Vereinbarung zwischen den Parteien, auch wenn *Sternhausen diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 


 § 2 Vertragsabschluss 

(1) Die Angebote aus dem Internet oder sonstige Informationsunterlagen von *Sternhausen sind unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. 

(2) *Sternhausen ist berechtigt, Angebote bzw. Bestellungen des Vertragspartners innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang anzunehmen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn *Sternhausen innerhalb dieser Frist - auf dem Postweg oder per email - bestätigt oder die Lieferung ausführt. Ausreichend ist Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist. 


§ 3 Vertragsgegenstand 

(1) Vertragsgegenstand wird nur die Ware, die von *Sternhausen ausdrücklich bestätigt bzw. auf die Bestellung des Vertragspartners versandt wird. 

(2) Abbildungen und sonstige Beschreibungen, - insbesondere in den Katalogen - sind unverbindlich. Druckfehler, Design - und technische Veränderungen sind möglich, ohne dass dadurch Rechte des Vertragspartners begründet werden. Die Ware gilt erst dann als nicht mehr vertragsgemäss, wenn eine mehr als geringfügige und unwesentliche Abweichung von der Produktbeschreibung vorliegt. 


§ 4 Lieferung und Zahlung 

(1) *Sternhausen ist berechtigt, die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware erst nach Ablauf der in § 5 genannten zweiwöchigen Widerrufsfrist zu bewirken. 

(2) Alle angegebenen Preise sind CHF-Beträge inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Frachtkosten. 

(3) Als Versandkosten berechnet *Sternhausen für Lieferungen je nach Liefermenge.

(4) *Sternhausen behält sich vor, die veranschlagten Versandkosten den tatsächlichen Veränderungen anzupassen. 

(5) *Sternhausen ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der Vertragsabwicklung förderlich und dem Vertragspartner zumutbar sind. 

(6) Abtretungen jeglicher Art einer gegen *Sternhausen bestehende Forderung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, es sei denn, *Sternhausen stimmt ausdrücklich und schriftlich zu. 


§ 5 Widerrufs- und Rückgaberecht 

(1) Der Vertragspartner hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber *Sternhausen zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 

(2) Der Vertragspartner ist bei Ausübung des Widerrufrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt in diesem Fall der Vertragspartner, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

(3) Der Vertragspartner hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemässe Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Vertragspartner darf die Ware vorsicht und sorgsam prüfen. 
Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Vertragspartner zu tragen. 

(4) *Sternhausen erstattet bei rechtmässiger Ausübung des Widerrufrechtes durch die Vertragspartei bereits geleistete Zahlungen zurück, sobald diese die Rückgabe bewirkt hat. 

(5) Hat *Sternhausen die Kosten der Rücksendung zu tragen, so übernimmt sie ausschliesslich die Kosten, welche durch den Versand mit der Schweizerischen POST enstehen würden. 

(6) Bei Rücksendung beschädigter oder benutzter Ware behält sich *Sternhausen die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ausdrücklich vor. 


§ 6 Eigentumsvorbehalt 

(1) Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zur deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von *Sternhausen.

§ 7 Gewährleistung 

(1) Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahre ab Lieferung. 

(2) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung an *Sternhausen geschickt werden. 

(3) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Ware leistet *Sternhausen zunächst nach Wahl des Vertragspartner Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

(4) *Sternhausen ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern und die andere durchzuführen, wenn sie nur mit unverhältnismässig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nachfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. 

(5) *Sternhausen ist berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche jeweils innerhalb von drei Wochen ab Meldung des Mangels durchzuführen. 

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Vertragspartner brechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. 

(7) Zur Erstattung der Gewährleistungsansprüche obliegt es dem Vertragspartner, die Ware bei Erhalt unverzüglich zu überprüfen.Transportschäden und offensichtliche Mängel sind *Sternhausen innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. 

(8) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiss oder die Abnutzung durch Gebrauch.


§ 8 Haftung 

(1) *Sternhausen haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. 


§ 9 Datenschutz 

(1) Zur Auftragsabwicklung speichert *Sternhausen die personenbezogenen Daten des Vertragspartners und gibt diese zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. 
Alle personenbezogenen Daten werden absolut vertraulich behandelt. 

(2) Für Marketingzwecke pflegt *Sternhausen einen Datenaustausch mit anderen Versand- und Dienstleistungsunternehmen. Der Vertragspartner hat das Recht, diese Nutzung durch Erklärung gegenüber *Sternhausen zu widersprechen. 


§ 10 Schlussbestimmungen 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen *Sternhausen und dem Vertragspartner einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren Inhalt dem Zweck der ersetzten am nächsten kommt. 

(2) Die Geltung von nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten oder ergänzendem Gesetzesrecht bleibt unberührt. 

(3) Gerichtsstand ist Bremgarten, AG.

Bremgarten, 30.10.2005